Manchmal müssen wir eine beschädigte Windschutzscheibe auch bei kleineren Schäden tauschen. Ob die Windschutzscheib austauschen muss, hängt von der Art, Größe und Lage der Beschädigung ab:
- wenn der Schaden im Fahrersichtfeld liegt
- einem 29 cm breiten Bereich über dem Lenkrad
- wenn der Steinschlagschaden größer als eine Zwei-Euro-Münze ist
- wenn der Schaden weniger als 10 cm vom Rand enfert ist